Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Kreditfreunde GmbH
Für Vermittlungs- und Beratungsleistungen, die über die Marke ApoKredit (apokredit.de) angeboten werden. ApoKredit ist eine Marke der Kreditfreunde GmbH; Vertragspartnerin ist die Kreditfreunde GmbH.
Stand: 21.09.2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Anbieter der nachfolgend beschriebenen Vermittlungs- und Beratungsleistungen ist die:
Kreditfreunde GmbH
Mühlenstraße 8a
29221 Celle
Deutschland
Vertreten durch den Geschäftsführer: Steffen Müller
Handelsregister: Amtsgericht Lüneburg, HRB 213285
Telefon: 0173 8152850
E-Mail: info@kreditfreunde.de
Website: apokredit.de
Nachfolgend als "Kreditfreunde" bezeichnet.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen Kreditfreunde und ihren Kunden im Zusammenhang mit der Vermittlung von Darlehen sowie den damit verbundenen Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
1.3 Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit keine abweichenden gesetzlichen Bestimmungen oder individuellen Vereinbarungen Anwendung finden.
1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen Kreditfreunde und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
§ 2 Gewerberechtliche Stellung und Tätigkeit
2.1 Kreditfreunde ist als Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i Abs. 1 GewO tätig und verfügt über eine entsprechende gewerberechtliche Erlaubnis.
Zuständige Erlaubnis- und Registerbehörde:
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Am Sande 1
21335 Lüneburg
Registrierungsnummer gemäß § 34i GewO:
D-W-151-G6IX-97
Der Registereintrag kann unter www.vermittlerregister.info eingesehen werden.
2.2 Kreditfreunde verfügt darüber hinaus über eine gewerberechtliche Erlaubnis zur Darlehensvermittlung gemäß § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO.
Die Vermittlung weiterer Darlehensprodukte erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils bestehenden gewerberechtlichen Erlaubnisse und der geltenden gesetzlichen Vorschriften.
2.3 Die Tätigkeit von Kreditfreunde umfasst insbesondere die Vermittlung und Beratung im Zusammenhang mit:
- Baufinanzierungen und Immobilienfinanzierungen;
- Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen;
- Modernisierungs- und Renovierungsfinanzierungen;
- sonstigen grundpfandrechtlich besicherten Darlehen;
- Privatkrediten und weiteren zulässigen Darlehensprodukten.
Der konkrete Umfang der Vermittlungs- und Beratungsleistung richtet sich nach dem jeweiligen Finanzierungsvorhaben und der individuellen Beauftragung.
2.4 Kreditfreunde ist kein Kreditinstitut und vergibt selbst keine Darlehen.
Darlehensverträge kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Darlehensgeber zustande. Kreditfreunde wird nicht selbst Vertragspartei des vermittelten Darlehensvertrags.
§ 3 Gegenstand der Vermittlungs- und Beratungsleistung
3.1 Gegenstand der Tätigkeit von Kreditfreunde ist die Unterstützung des Kunden bei der Suche, Auswahl und Beantragung einer geeigneten Finanzierung sowie die Vermittlung entsprechender Darlehensverträge.
3.2 Die Leistungen von Kreditfreunde können insbesondere umfassen:
- a) Aufnahme und Analyse des individuellen Finanzierungsbedarfs;
- b) Erfassung und Aufbereitung der für die Finanzierung relevanten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden;
- c) Prüfung der vom Kunden bereitgestellten Angaben und Finanzierungsunterlagen;
- d) Ermittlung und Vergleich geeigneter Finanzierungsangebote aus dem Kreditfreunde zugänglichen Produktangebot;
- e) Beratung zu möglichen Finanzierungslösungen und Erläuterung wesentlicher Finanzierungsbedingungen;
- f) Aufbereitung und Übermittlung der für eine Finanzierungsanfrage erforderlichen Informationen und Unterlagen an potenzielle Darlehensgeber;
- g) Unterstützung des Kunden bei der Antragstellung sowie bei der weiteren Kommunikation mit dem jeweiligen Darlehensgeber.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der individuellen Beauftragung und den gesetzlichen Anforderungen an die jeweilige Vermittlungs- und Beratungstätigkeit.
3.3 Kreditfreunde berücksichtigt bei der Ermittlung geeigneter Finanzierungsmöglichkeiten insbesondere die vom Kunden mitgeteilten Bedürfnisse, finanziellen Verhältnisse und Ziele.
Soweit Kreditfreunde gesetzlich geregelte Beratungsleistungen erbringt, gelten die hierfür vorgesehenen besonderen Anforderungen.
3.4 Kreditfreunde schuldet die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Vermittlungs- und Beratungsleistungen.
Ein bestimmter Darlehensabschluss, die Gewährung eines Darlehens durch einen bestimmten Darlehensgeber oder die Bereitstellung bestimmter Finanzierungskonditionen werden nicht garantiert.
§ 4 Finanzierungsanfrage, Beauftragung und Vertragsschluss
4.1 Kunden können über das Anfrageformular auf der Website, telefonisch, per E-Mail, persönlich oder über andere von Kreditfreunde angebotene Kommunikationswege eine Finanzierungsanfrage stellen.
Die erstmalige Kontaktaufnahme und die Übermittlung einer unverbindlichen Finanzierungsanfrage begründen für sich genommen noch keinen Darlehensvermittlungsvertrag.
4.2 Im Anschluss an die erstmalige Kontaktaufnahme kann Kreditfreunde mit dem Kunden dessen Finanzierungswunsch besprechen, den voraussichtlichen Finanzierungsbedarf ermitteln und die für eine mögliche Vermittlung benötigten Angaben und Unterlagen zusammenstellen.
Die gesetzlichen Informations- und Beratungspflichten bleiben hiervon unberührt.
4.3 Vor der Einreichung einer konkreten Finanzierungsanfrage bei einem Darlehensgeber ist die Unterzeichnung des hierfür vorgesehenen Angebotsschreibens durch den Kunden erforderlich.
Kreditfreunde reicht ohne die vorherige Unterzeichnung des Angebotsschreibens durch den Kunden keine konkrete Finanzierungsanfrage bei einem Darlehensgeber ein.
4.4 Soweit für die beabsichtigte Vermittlung ein gesonderter Darlehensvermittlungsvertrag erforderlich ist, erfolgt dessen Abschluss unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Formvorschriften.
Das unterzeichnete Angebotsschreiben ersetzt einen gesetzlich erforderlichen Darlehensvermittlungsvertrag nur, soweit es dessen gesetzliche Anforderungen erfüllt.
Bei Verbrauchern werden insbesondere die gesetzlichen Anforderungen an den Abschluss eines Darlehensvermittlungsvertrags berücksichtigt.
Der Darlehensvermittlungsvertrag wird nicht mit dem Darlehensantrag an den jeweiligen Darlehensgeber verbunden.
4.5 Kreditfreunde stellt dem Kunden die gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen rechtzeitig und in der jeweils erforderlichen Form zur Verfügung.
4.6 Kreditfreunde kann die Übernahme oder weitere Bearbeitung einer Finanzierungsanfrage ablehnen, wenn sachliche oder rechtliche Gründe entgegenstehen.
Dies gilt insbesondere, wenn erforderliche Informationen oder Unterlagen nicht bereitgestellt werden, gesetzliche Vorgaben entgegenstehen oder keine geeignete Finanzierungsmöglichkeit ermittelt werden kann.
Bereits entstandene gesetzliche oder vertragliche Pflichten bleiben hiervon unberührt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Für die ordnungsgemäße Prüfung und Vermittlung einer Finanzierung ist Kreditfreunde auf vollständige und zutreffende Angaben des Kunden angewiesen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die vereinbarte Vermittlungsleistung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und die hierfür notwendigen Unterlagen im rechtlich zulässigen und zumutbaren Umfang bereitzustellen.
5.2 Zu den erforderlichen Angaben und Unterlagen können insbesondere gehören:
- Angaben zur Person und zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden;
- Einkommens-, Beschäftigungs- und Vermögensnachweise;
- Informationen über bestehende Darlehen und sonstige finanzielle Verpflichtungen;
- Unterlagen zum Finanzierungsobjekt;
- Informationen zum Eigenkapital und zur geplanten Mittelverwendung;
- weitere für die jeweilige Finanzierung erforderliche Nachweise.
Art und Umfang der benötigten Informationen richten sich nach dem jeweiligen Finanzierungsvorhaben und den gesetzlichen Anforderungen.
5.3 Der Kunde hat Kreditfreunde über wesentliche Änderungen seiner Angaben während eines laufenden Vermittlungsverfahrens zu informieren, soweit diese für die Finanzierung von Bedeutung sind.
Dies gilt insbesondere für Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse, neue finanzielle Verpflichtungen sowie wesentliche Änderungen des Finanzierungsvorhabens.
5.4 Kreditfreunde kann die Bearbeitung einer Finanzierungsanfrage aussetzen, soweit hierfür erforderliche Angaben oder Unterlagen fehlen und eine ordnungsgemäße Weiterbearbeitung ohne diese nicht möglich ist.
5.5 Unvollständige, unrichtige oder verspätet übermittelte Angaben können die Prüfung und Vermittlung einer Finanzierung verzögern oder dazu führen, dass ein Darlehensgeber die Finanzierung ablehnt.
Die gesetzlichen Regelungen über die Verantwortlichkeit der Vertragsparteien bleiben unberührt.
§ 6 Auswahl der Darlehensgeber und Finanzierungskonditionen
6.1 Kreditfreunde ist nicht vertraglich exklusiv an einen oder mehrere bestimmte Darlehensgeber gebunden.
Kreditfreunde arbeitet mit einer Vielzahl von Darlehensgebern und gegebenenfalls weiteren an der Darlehensvermittlung beteiligten Unternehmen zusammen.
6.2 Die Auswahl und der Vergleich geeigneter Finanzierungsmöglichkeiten erfolgen aus dem Kreis der Darlehensgeber und Finanzierungsprodukte, zu denen Kreditfreunde im Rahmen seiner Vermittlungstätigkeit Zugang hat.
Ein vollständiger Vergleich sämtlicher am Markt verfügbarer Darlehensgeber und Finanzierungsprodukte ist nicht Gegenstand der vereinbarten Vermittlungsleistung.
Die gesetzlichen Anforderungen an die Auswahl und Prüfung geeigneter Darlehensprodukte sowie an die Erbringung von Beratungsleistungen bleiben unberührt.
6.3 Bei der Ermittlung und Auswahl geeigneter Finanzierungsangebote berücksichtigt Kreditfreunde die individuellen Bedürfnisse, Ziele und wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden sowie die für die Finanzierung relevanten Bedingungen der Darlehensgeber.
6.4 Die von Kreditfreunde dargestellten Finanzierungskonditionen stehen bis zu einer verbindlichen Vereinbarung mit dem jeweiligen Darlehensgeber unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und der individuellen Prüfung des Finanzierungsvorhabens.
Insbesondere können sich Zinssätze, Finanzierungskonditionen und sonstige Angebotsbedingungen aufgrund veränderter Marktbedingungen oder der individuellen Kreditprüfung ändern.
6.5 Die Prüfung der Kreditwürdigkeit und die Entscheidung über die Gewährung eines Darlehens erfolgen durch den jeweiligen Darlehensgeber in eigener Verantwortung.
Kreditfreunde kann eine positive Kreditentscheidung, die Annahme eines Finanzierungsantrags oder die Auszahlung eines Darlehens nicht garantieren.
6.6 Verbindlich für das Darlehensverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Darlehensgeber sind die wirksam vereinbarten Bedingungen des Darlehensvertrags.
§ 7 Vergütung und Provisionen
7.1 Die regulären Vermittlungs- und Beratungsleistungen von Kreditfreunde sind für den Kunden kostenfrei.
Für die gewöhnliche Aufnahme, Prüfung, Beratung und Vermittlung einer Finanzierung erhebt Kreditfreunde gegenüber dem Kunden keine gesonderte Vermittlungs- oder Beratungsvergütung.
7.2 Kreditfreunde erhält für die erfolgreiche Vermittlung von Darlehensverträgen regelmäßig eine Provision von dem jeweiligen Darlehensgeber oder einem im Rahmen der Darlehensvermittlung eingeschalteten Vermittlungsunternehmen.
7.3 Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über Art, Herkunft und Höhe beziehungsweise die Berechnung der von Kreditfreunde erhaltenen Vergütung werden dem Kunden nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung gestellt.
7.4 Kreditfreunde erhebt im Rahmen der regulären Finanzierungsvermittlung keine gesonderten Bearbeitungs-, Beratungs- oder Vermittlungsgebühren gegenüber dem Kunden.
Insbesondere entstehen durch die unverbindliche Übermittlung einer Finanzierungsanfrage, die Durchführung eines gewöhnlichen Beratungsgesprächs oder die Prüfung einer Finanzierungsmöglichkeit keine gesonderten Vergütungsansprüche von Kreditfreunde gegenüber dem Kunden.
7.5 Von der Vergütung der Vermittlungsleistung zu unterscheiden sind Kosten, die dem Kunden aufgrund des mit dem jeweiligen Darlehensgeber geschlossenen Darlehensvertrags oder aufgrund gesonderter Vertragsverhältnisse mit Dritten entstehen können.
Hierfür gelten die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Informationspflichten.
§ 8 Kommunikation und Übermittlung von Unterlagen
8.1 Die Kommunikation zwischen Kreditfreunde und dem Kunden kann persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über die im jeweiligen Vermittlungsprozess bereitgestellten digitalen Kommunikationswege erfolgen.
Gesetzliche Anforderungen an die Form von Erklärungen, Vereinbarungen und Informationen bleiben unberührt.
8.2 Der Kunde kann die für die Finanzierungsvermittlung erforderlichen Angaben und Unterlagen über die von Kreditfreunde angebotenen Kommunikations- und Übermittlungswege bereitstellen.
Kreditfreunde kann für bestimmte Unterlagen aus Gründen der Vertraulichkeit und Datensicherheit einen hierfür vorgesehenen Übermittlungsweg vorgeben, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
8.3 Kreditfreunde kann im Rahmen der rechtlichen und technischen Möglichkeiten digitale Systeme und externe Dienstleister zur Durchführung der vereinbarten Vermittlungsleistungen einsetzen.
Die gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz personenbezogener Daten und zur vertraulichen Behandlung von Kundeninformationen bleiben hiervon unberührt.
8.4 Soweit dies für die Prüfung, Vermittlung oder Durchführung der Finanzierung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist, können die vom Kunden bereitgestellten Informationen und Unterlagen an potenzielle Darlehensgeber sowie an weitere an der Vermittlung beteiligte Unternehmen und Dienstleister übermittelt werden.
Die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen von Kreditfreunde.
§ 9 Abgrenzung zu anderen Beratungsleistungen
9.1 Kreditfreunde erbringt Vermittlungs- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Darlehen im Rahmen seiner gewerberechtlichen Erlaubnisse und der vereinbarten Tätigkeit.
9.2 Die Tätigkeit von Kreditfreunde umfasst keine eigenständige individuelle Rechts- oder Steuerberatung und keine sonstigen erlaubnispflichtigen Beratungsleistungen außerhalb der für die vereinbarte Vermittlungstätigkeit bestehenden Befugnisse.
9.3 Soweit im Rahmen der Finanzierungsvermittlung rechtliche oder steuerliche Fragestellungen berührt werden, die eine gesonderte fachliche Prüfung erfordern, wird dem Kunden empfohlen, hierfür entsprechend qualifizierte Fachberater hinzuzuziehen.
Die gesetzlichen und vertraglichen Pflichten von Kreditfreunde im Rahmen seiner eigenen Vermittlungs- und Beratungstätigkeit bleiben unberührt.
§ 10 Dauer und Beendigung des Vermittlungsvertrags
10.1 Die Dauer des Vermittlungsvertrags richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen Kreditfreunde und dem Kunden.
Soweit keine abweichende Vereinbarung besteht, ist der Vermittlungsauftrag auf die Durchführung des jeweiligen Finanzierungsvorhabens gerichtet.
10.2 Der Vermittlungsauftrag endet grundsätzlich mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Vermittlungs- und Unterstützungsleistungen, sofern nicht ausdrücklich eine weitergehende Betreuung vereinbart wurde.
10.3 Der Kunde kann den Vermittlungsauftrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der getroffenen Vereinbarungen beenden.
Die Beendigung kann gegenüber Kreditfreunde insbesondere per E-Mail an info@kreditfreunde.de erklärt werden, soweit gesetzlich keine andere Form vorgeschrieben ist.
10.4 Kreditfreunde kann den Vermittlungsauftrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.5 Die Beendigung des Vermittlungsvertrags lässt bereits wirksam begründete Ansprüche und gesetzliche Pflichten der Vertragsparteien unberührt.
Ein bereits zwischen dem Kunden und einem Darlehensgeber geschlossener Darlehensvertrag wird durch die Beendigung des Vermittlungsvertrags mit Kreditfreunde nicht berührt.
§ 11 Widerrufsrecht
11.1 Verbrauchern stehen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu, soweit deren Voraussetzungen im jeweiligen Einzelfall erfüllt sind.
11.2 Besteht für den mit Kreditfreunde geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht, erhält der Verbraucher die hierfür gesetzlich vorgesehenen Informationen und gegebenenfalls eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
11.3 Die Ausübung eines bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechts richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
§ 12 Haftung
12.1 Kreditfreunde haftet für Schäden aus der Verletzung vertraglicher und gesetzlicher Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
12.2 Die Entscheidung über die Gewährung eines Darlehens, die Festlegung der Finanzierungskonditionen und die Durchführung des Darlehensvertrags liegen im Verantwortungsbereich des jeweiligen Darlehensgebers.
Eine Haftung von Kreditfreunde für Umstände, die ausschließlich im Verantwortungsbereich des Darlehensgebers liegen und die Kreditfreunde nicht zu vertreten hat, besteht nicht.
12.3 Die Verantwortlichkeit von Kreditfreunde für eigene Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Vermittlung oder Beratung bleibt hiervon unberührt.
§ 13 Datenschutz und Vertraulichkeit
13.1 Kreditfreunde verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
13.2 Informationen über Art, Umfang, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie über die Rechte betroffener Personen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von Kreditfreunde.
Diese ist auf der Website unter apokredit.de/datenschutz abrufbar.
13.3 Soweit für bestimmte Verarbeitungsvorgänge eine gesonderte Einwilligung des Kunden erforderlich ist, wird diese nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften eingeholt.
Die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzt keine gesondert erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligung.
§ 14 Beschwerden und außergerichtliche Streitbeilegung
14.1 Kunden können Beschwerden im Zusammenhang mit der Vermittlungs- und Beratungstätigkeit von Kreditfreunde an folgende Kontaktadresse richten:
Kreditfreunde GmbH
Mühlenstraße 8a
29221 Celle
E-Mail: info@kreditfreunde.de
14.2 Kreditfreunde wird eingehende Beschwerden prüfen und dem Kunden innerhalb eines angemessenen Zeitraums eine Rückmeldung geben.
14.3 Kreditfreunde hat sich nicht freiwillig zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.
Soweit für eine Streitigkeit ein gesetzlich vorgesehenes außergerichtliches Beschwerde- oder Schlichtungsverfahren besteht, bleiben dessen gesetzliche Regelungen und die damit verbundenen Rechte des Kunden unberührt.
14.4 Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verbraucherdarlehen und deren Vermittlung kann nach Maßgabe der gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen insbesondere die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank zuständig sein, soweit keine vorrangig zuständige anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle besteht.
Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank
Postfach 10 06 02
60006 Frankfurt am Main
Website: www.bundesbank.de/de/service/schlichtungsstelle
14.5 Das Recht des Kunden, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1 Für die vertraglichen Beziehungen zwischen Kreditfreunde und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit gesetzlich zulässig.
Bei Verbrauchern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat haben, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften unberührt, die nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen trotz dieser Rechtswahl gelten.
15.2 Für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Kreditfreunde in Celle Gerichtsstand.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, richtet sich die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
Kreditfreunde GmbH
Mühlenstraße 8a · 29221 Celle
apokredit.de